Tauchtauglichkeit
Sporttauchen ist bereits seit vielen Jahren sehr beliebt, und die Zahl der Tauchanfänger nimmt ständig zu. Dabei sollte man aber auch an die Möglichkeiten von Tauchunfällen denken, die zwar nicht allzu häufig sind, -40 Ereignisse bezogen auf 100.000 Sporttaucher pro Jahr, - aber für medizinische Hilfe muss vorgesorgt werden.
Die Tauchtauglichkeit muss sehr gründlich überprüft werden, vor allem bei der Untersuchung von Lunge und Herz- Kreislauffunktion. Dadurch lässt sich ermitteln, ob der betreffende Mensch bei starkem Druck- und Temperaturschwankungen Sport treiben kann.
Eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung kann auch ohne die genannten medizinischen Untersuchungsergebnisse ausgestellt werden, da das Zeugnis der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin und somit auch ihre Empfehlungen nicht bindend sind.
Aus Gründen der Sicherheit sollte man nie auf eine ärztliche Untersuchung verzichten!
Tauchtauglichkeits-Untersuchung in unserer Praxis
Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt die Untersuchung:
- alle 3 Jahre, wenn Sie unter 40 Jahre alt sind, bzw.
- jedes Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung umfasst:
- Körperliche Untersuchung
- Ruhe-EKG und Ergometrie
- Lungenfunktionstest
- Ohrmikroskopie
Allgemeine körperliche Untersuchung
Der Untersuchungsvorgang beinhaltet eine gründliche körperliche Untersuchung. Die Beurteilung der Psyche ist Bestandteil dieser Untersuchung. Unter Abwägung der Strahlenbelastung und dem zu erwartenden Nutzen einer radiologischen Thoraxuntersuchung ist ein Röntgen-Thorax bei der Erstuntersuchung nicht obligat.
Ruhe-EKG und Ergometrie
Für Sporttaucher ist die kardiopulmonale Leistungsfähigkeit der entscheidende Beurteilungsfaktor, daher muss nach dem 40. Lebensjahr zur Beurteilung eine Ergometrie durchgeführt werden. Bei erkennbar leistungsfähigen Kandidaten ohne bedeutsame Risikofaktoren (z.B. Rauchen) kann vor dem 40. Lebensjahr auf diese Untersuchung verzichtet werde. Bei der Beurteilung der Ergometrie werden die Leistung, die Herzfrequenz, der Blutdruck, sowie das EKG herangezogen. Die Ergometrie erfolgt nach den Standardrichtlinien der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie und Deutscher Sportärztebund. Das Belastungs-EKG schließt eine kardiale Krankheit nicht mit Sicherheit aus, die Sensitivität (positiver Nachweis einer koronaren Herzkrankheit) beträgt 70-80%, die Spezifität (Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit) liegt bei 80-90%. Durch qualitativ gute Untersuchungsbefunde ist es möglich, die Zuverlässigkeit zu steigern.
Lungenfunktionstest
Die Lungenfunktion erfolgt mit einem handelsüblichen offenen elektronischen Spirometer als Fluss-Volumen-Diagramm. Es werden mehrere maximale in- und exspiratorische Atemmanöver durchgeführt und die jeweils besten Messwerte dokumentiert. Die in- und forciert exspiratorisch gemessene Vitalkapazität (IVC bzw. FVC) und die exspiratorische Einsekundenkapazität (FEV1) sollten mindestens 80 % der von der European Respiratory Society vorgeschlagenen Sollwerte erreichen. Der Quotient FEV1/IVC sollte 0,7 nicht unterschreiten. Eine höhergradige Einschränkung der Funktion der kleinen Atemwege sollte ausgeschlossen werden.
Ohrmikroskopie
Für die luftgefüllten Körperhöhlen, besonders für die starrwandigen Nasennebenhöhlen und das halbstarre Mittelohr, besteht die Gefahr eines Barotraumas. Die Ausführungsgänge bzw. die Eustachische Röhre müssen für die Belüftung der Höhlen durchgängig sein, um beim Tauchen den erforderlichen Druckausgleich möglich zu machen. Bei der Prüfung der Tubenfunktion wird auf die Qualität des Druckausgleichs geachtet. Daneben darf keine die Orientierung unter Wasser erschwerende Störung des Gleichgewichtsorgans vorhanden sein.
Kosten
EURO 95,00 (inkl. MwSt.)
Die gesetzliche Krankenkasse erbringt grundsätzlich keine Leistung für Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet und sind vom Taucher selbst zu tragen.